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Auf einen
Blick.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen

 

Mietinteressenten

Wie melde ich mich für eine Wohnung an?

Unter Anträge können Sie ganz einfach unseren Interessentenfragebogen ausfüllen. Sobald Sie diesen an uns gesendet haben, werden Sie als Mietinteressent in unserer Warteliste geführt und bekommen ein Angebot, sobald eine für Sie passende Wohnung frei ist. Im ersten Schritt benötigen wir nur einen ausgefüllten Fragebogen. Sobald wir eine Wohnung für Sie haben und es zu einem Vertrag kommt, werden dann weitere Unterlagen abgefragt wie Personalausweis, Einkommensnachweise der letzten drei Monate und ggf. einen Wohnberechtigungsschein. 

Werden alle Wohnungen öffentlich gefördert?

Nein. Aktuell werden nur die Wohnungen in Maximiliansau, Sparbenhecke 8 a/b öffentlich gefördert. Diese Wohnungen stehen den Personen zu, die einen Wohnberechtigungsschein vorweisen können. Alle weiteren Bestandsgebäude sind frei vermietbar, hierfür benötigen Sie keine besonderen Voraussetzungen.

Die Wohnbau Wörth baut in den kommenden Jahren weitere öffentlich geförderte Wohnungen, die zwischen 2023 - 2026 bezugsfertig sein werden.

WBS / Wohnberechtigungsschein

Was ist ein WBS?

Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, in Rheinland-Pfalz eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. 

Woher bekomme ich einen WBS?

Sie können den Wohnberechtigungsschein bei der zuständigen Stelle bei der Stadtverwaltung Wörth beantragen. Da der Wohnberechtigungsschein nur für ein Jahr gültig ist, muss er erst bei Zusage einer Wohnung vorgezeigt werden.

Wer bekommt einen WBS?

Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und den entsprechenden Förderprogrammen. Ein Wohnberechtigungsschein wird erteilt, sofern das Gesamteinkommen des Haushalts die Einkommensgrenze gemäß § 13 LWoFG nicht überschreitet.
In Ausnahmefällen kann ein Wohnberechtigungsschein auch ohne Einhaltung der maßgebenden Einkommensgrenzen zur Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse einer haushaltsangehörigen Person oder zur Vermeidung besonderer Härten erteilt werden. 

Muss ich meine Daten aktualisieren?

Sobald sich an Ihren Angaben etwas ändert, bitten wir Sie, dies bei uns zu melden. In erster Linie ist wichtig, dass Ihre Adresse stimmt, da wir Ihnen sonst keine Angebote zusenden können. Um eine passende Wohnung für Sie zu finden, ist es auch notwendig, die Zimmeranzahl sowie ihr Einkommen möglichst aktuell zu halten. Dies können Sie auch ganz formlos via E-Mail an die info@wohnbauwoerth.de machen.

An wen melde ich mich, wenn sich etwas an meinem Gesuch ändert?

Bitte wenden Sie sich bei Änderungen aller Art an die info@wohnbauwoerth.de, Tel. 07271/9226-10

Wie hoch ist die Kaution für eine Wohnung?

Die Kaution beträgt drei Monatskaltmieten (d. h. ohne Betriebs- und Heizkosten). Sie haben die Möglichkeit, diese nach Vereinbarung auch in max. drei Raten zu zahlen. 

Umzug innerhalb der Wohnbau Wörth

Ich bin bereits Mieter der Wohnbau, benötige aber eine kleinere/größere Wohnung.
Bitte füllen Sie erneut einen Interessentenbogen aus, damit wir Sie mit vollständigen Daten in unsere Interessentenliste aufnehmen können. Sobald eine passende Wohnung frei ist, werden wir Ihnen ein Angebot zukommen lassen.

 

Mieter

Mietvertrag

Wie ändere ich die Mietvertragspartner? (z. B. bei Trennung, Tod, Zuzug und Aufnahme in MV)

Aufnahme in den Mietvertrag: Bitte senden Sie uns das Formular zur Aufnahme in den Mietvertrag ausgefüllt und durch alle Parteien unterschrieben zu. Damit, und mit der Zusendung der letzten drei Gehaltsabrechnungen beantworten Sie alle unsere Fragen. Nach Prüfung durch unsere Sachbearbeiterin bekommen Sie eine Ergänzung des Mietvertrags mit neuem Mietvertragspartner zugesendet. Als Maßstab für die personelle Belegung einer Wohnung setzen wir für 2 Erwachsene eine Wohnfläche von 60m² an, für  jede weitere hinzukommende Person 15m².
Bitte beachten Sie, dass mit Aufnahme in den Mietvertrag alle Rechten und Pflichten eines Vertragspartners einhergehen.

Austritt aus dem Mietvertrag:
Bei Auszug benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Eine Erklärung, unterzeichnet von allen Mietvertragspartnern, dass einer das Mietverhältnis beenden möchte und aus dem Mietvertrag austritt. 
  • Eine Erklärung, dass die hinterlegte Kaution auf den verbleibenden Mieter übergeht.
  • Drei aktuelle Gehaltsnachweise des verbleibenden Mietvertragspartners.
  • Nach Überprüfung senden wir Ihnen einen Nachtrag zum Mietvertrag zu. 

Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an. 

Was ist eine Wohnungsübergabe? Wer muss dabei sein?

Vor Ihrem Mietbeginn vereinbaren Sie mit unserer Mitarbeiterin Frau Benita Linder einen Übergabetermin. Bei diesem sollten wenn möglich alle Mietvertragspartner anwesend sein. Sollten Sie einen Stellvertreter zu dieser Übergabe schicken, möchten wir Sie bitten, eine unterschriebene Vollmacht vorzuweisen. 

 

Kündigung

Wie kündige ich meinen Mietvertrag?

Bitte reichen Sie die Kündigung schriftlich, unterschrieben von allen Mietvertragspartnern bei der Wohnbau Wörth ein. Nach Erhalt wird Ihnen eine Kündigungsbestätigung zugeschickt. 

Wie lange ist die Kündigungsfrist?

Bei Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats endet die Kündigungsfrist nach Ende des übernächsten Monats.

Bis wann erhalte ich meine Kaution zurück?

Nach erfolgter Abnahme lösen wir ihr Kautionskonto auf. Sobald dies erfolgt ist und wir die Bestätigung der Bank erhalten, senden wir Ihnen Ihre Kautionsabrechnung zu und überweisen den Betrag auf Ihr Konto. Für die letzte noch ausstehende Betriebskostenabrechnung behalten wir einen angemessenen Betrag ein, der mit Ihrer letzten Abrechnung verrechnet wird. 
Bitte beachten Sie, dass die Kaution mehrere Monate nach Auszug abgerechnet werden kann, in der Regel erhalten Sie diese drei bis max. sechs Monate nach Vertragsende.

 

Zahlungen

Kann ich in Raten zahlen?

Sie haben die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Dies betrifft sowohl die Zahlung Ihrer Kaution, eine Nachzahlung Ihrer Betriebskosten als auch Mietrückstände. Hierzu wenden Sie sich bitte an unsere Mietenbuchhaltung.

Ich möchte in Zukunft meine Miete von einem Konto abbuchen lassen, was muss ich tun?

Um die Miete von Ihrem Konto abbuchen zu können, benötigen wir eine Einverständniserklärung in Form eines SEPA-Mandates. Dieses können Sie bequem bei uns anfordern. Um Übertragungsfehler der Bankverbindung zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, dies mit Angabe Ihrer Bankverbindung schriftlich per Post / per E-Mail zu tun. Sie erhalten im Anschluss von uns ein SEPA-Mandat, dass Sie bitte mit Unterschrift des Kontoinhabers wieder an uns zurückgeben. Nach Aktivierung wird die Miete nun automatisch von Ihrem Konto abgebucht.

Wie ändere ich meine Bankverbindung?

Bitte nennen Sie uns hierzu ihre neue Bankverbindung. Um Übertragungsfehler zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, dies schriftlich, per E-Mail oder Post zu tun.

Wie ändere ich die Betriebskostenvorauszahlung?

Ihre Vorauszahlung wird automatisch nach der aktuellen Betriebskostenabrechnung angepasst. Sollten Sie dennoch mehr vorauszahlen wollen, vielleicht um am Ende lieber sicher ein Guthaben ausbezahlt zu bekommen, anstatt auf einmal einen Betrag nachzahlen zu müssen, können Sie die Vorauszahlungen natürlich gerne erhöhen. Hierzu wenden Sie sich bitte schriftlich an unser Bestandsmanagement.

 

Schlüssel

Woher bekomme ich einen weiteren Schlüssel?

Für einen weiteren Schlüssel benötigen Sie eine Vollmacht von uns, mit der Sie beim Haus der Sicherheit, Maximiliansau einen neuen Schlüssel erwerben können. Bitte beachten Sie, dass Schlüssel nur den Mietvertragspartnern bei Vorlage des Personalausweises oder dessen Vertreter mit Vollmacht ausgehändigt werden.

Jedem Mieter steht ein Satz Schlüssel zu, den Sie kostenfrei bei Einzug erhalten haben. Jeder weitere Schlüssel ist selbst zu zahlen.

Was mache ich bei Schlüsselverlust?

Bitte melden Sie einen Schlüsselverlust umgehend bei uns. Wir werden in diesem Fall den Schließzylinder Ihrer Wohnungseingangstür austauschen. Die Kosten des neuen Schließzylindersatzes (inkl. drei Schlüssel und Einbau) werden Ihnen weiterbelastet, üblicherweise übernimmt die Haftpflichtversicherung diese Kosten. Sollten Sie einen Kostenvoranschlag benötigen, sprechen Sie uns gerne an. Sollten Sie den Schlüsselverlust nicht melden, wird Ihnen der neue Schließzylinder bei Auszug weiterbelastet, allerdings wird die Versicherung diese Kosten dann wahrscheinlich nicht übernehmen.

Bitte beachten Sie, dass Sie aus versicherungsrechtlichen Gründen bei einem Schlüsselverlust verpflichtet sind, umgehend den Zylinder auszutauschen und so Vorsorge gegen unerlaubtes Eindringen in Ihre Wohnung zu treffen. Warten Sie daher nicht ab, bis die Versicherung sich zu Kostenübernahme bereiterklärt hat und wir dann einen neuen Zylinder bestellt und anschließend geliefert haben, sondern tauschen Sie (falls nicht schon geschehen) den Zylinder übergangsweise aus. Ein preisgünstiges Modell aus dem Baumarkt würde hier vorübergehend ausreichen, um Probleme mit der Versicherung zu vermeiden.  

Mein Schlüssel ist schwergängig/abgebrochen?

Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem zuständigen Hausmeister auf, er wird sich darum kümmern.

 

Bewohner

Wie melde ich einen neuen Bewohner an?

Wir benötigen einen schriftlichen Antrag, unterschrieben durch alle Mietvertragspartner. In Ihrem Antrag sollte der Name, Geburtsdatum und Dauer des Aufenthaltes (dieser kann entweder auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt sein, oder unbegrenzt) sowie die aktuelle Anzahl der Bewohner stehen. 

Wir prüfen daraufhin, ob eine Aufnahme eines weiteren Bewohners möglich ist. Dies ist abhängig von der Größe Ihrer Wohnung und der dort bereits lebenden Personen. Nach dieser Prüfung bekommen Sie von uns eine Wohnungsgeberbestätigung zugeschickt, die entweder befristet oder unbefristet ausgestellt wird. Mit dieser können Sie den neuen Bewohner bei der Stadt anmelden.

 

Haustiere

Was muss bei der Haltung von Tieren beachtet werden?

Bitte beachten Sie, dass einige Tiere genehmigungspflichtig sind, hierunter fallen u. a. Hunde und Katzen. Hierfür bekommen Sie von uns eine Genehmigung, die ausschließlich für das jeweilige Haustier gilt. Jedes andere/weitere Tier muss ebenfalls wieder genehmigt werden.

Kleintiere sind genehmigungsfrei, bitte achten Sie jedoch auf eine artgerechte Haltung. Sollte diese nicht eingehalten werden, es zu Geruchsbelästigung o. ä. kommen, behalten wir uns ein Verbot der Haltung vor bzw. bleibt es uns frei, uns in den Fällen einzuschalten. Wir möchten Sie bitten, aufgrund der Wohnungsgröße die Anzahl möglichst gering bzw. überschaubar zu halten. 

Bei Aquarien bitten wir, die Statik zu beachten und eine Versicherung für den Fall eines Wasserschadens abzuschließen.
 

Ich möchte ein genehmigungspflichtiges Tier in meine Wohnung aufnehmen, an wen wende ich mich? Welche Daten werden benötigt?

Bitte wenden Sie sich an unser Bestandsmanagement. Wir benötigen ein Foto des Tiers sowie Name und Rasse des Tieres. Sollten Haltungszertifikate vorliegen, z. B. im Bereich Terraristik, sind diese unaufgefordert in Kopie vorzulegen. 

 

Markise

Darf ich eine Markise anbringen?

Abhängig von Ihrem Haus gibt es hier unterschiedliche Antworten und damit verbundene Anforderungen, die Sie auf dem Merkblatt Markise im Anhang Ihres Mietvertrags nachlesen können.  Sollten Sie hierzu Fragen haben, melden Sie sich doch bitte einfach telefonisch oder per E-Mail bei uns.  

 

Beschwerde

Was kann ich tun, wenn ich Probleme mit Nachbarn/ Mitarbeiter der Wohnbau habe?

Lärmbelästigung:

Wir möchten Sie bitten, ein Lärmprotokoll zu führen. Hierfür notieren Sie über einen Zeitraum von ca. 4-6 Wochen Datum, Uhrzeit, Art und Dauer der wahrgenommenen Geräusche und senden dies an Frau Elke Tyranski.
Bitte beachten Sie: Ruhezeiten liegen zwischen 22 Uhr bis 6 Uhr, in der Mittagszeit und an Sonn - und Feiertagen. Außerhalb der Ruhezeiten ist musizieren (z.B. Trompete / Klavier) zu akzeptieren. Kinder müssen sich entfalten können: d.h. Kinder dürfen auch mal lauter sein und sind (fast) nicht einzuschränken - bitte versuchen Sie bei Kindern tollerant zu sein. Die Nutzung von Dusche, Bad, Waschmaschine ist auch Nachts gestattet, Lärm, der durch Handwerker (gewerblich) verursacht wird, ist auch während den Ruhezeiten zu gestatten. 

Verhalten anderer Mieter:

Wir möchten Sie bitten, soweit möglich, Streitigkeiten unntereinander selbst zu klären. Sollten Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an Frau Elke Tyranski.

Mitarbeiter der Wohnbau:

Unsere Mitarbeiter sind darauf bedacht, Ihnen bei allen Fragestellungen und Problemen weiterzuhelfen. Sollten Sie dennoch einmal unzufrieden sein, besprechen Sie dies in erster Linie mit dem betreffenden Mitarbeiter. Sollten Sie keine Verbesserung erkennen oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an Elke Tyranski oder direkt schriftlich an Frau Petra Pfeiffer. Wir bitten Sie um Verständnis, dass bei Einschalten der Geschäftsleitung dies im ersten Schritt schriftlich erfolgen muss. Vielen Dank.

 

Müll

Wie trenne ich Müll?

Auf der Seite https://www.abfallwirtschaft-germersheim.de/online-service/abfall-abc.html finden Sie ein Müll-ABC. Hier wird Ihnen genau erläutert, wohin welcher Müll kommt. Eine Kurzübersicht zur Mülltrennung in mehreren Sprachen finden Sie hier.

Ich habe Sperrmüll, was tun?

Sperrmüll können Sie unter 0800-2676266 (PreZero Süd, Kostenloses Service-Telefon) zur Abholung anmelden. Bitte beachten Sie, dass Sperrmüll nicht im Bereich der Allgemeinflächen bis zur Abholung abgestellt und nur im Bereich der Wohnung und des eigenen Kellerabteils aufbewahrt werden darf. Stellen Sie Ihren Sperrmüll erst am Tag vor der Abholung abends auf die Straße. Hier gibt es aus Gleichbehandlungsgründen keine Ausnahme. 
Wild abgestellter und nachträglich zuordenbarer Sperrmüll ist mit der Kostenübernahme für die Beauftragung der externen Entsorgungsfirma durch den Verursacher verbunden.

 

Mängel in der Wohnung

Kein Internet / Fernsehempfang?

Den Internetvertrag haben Sie direkt mit einem Provider abgeschlossen. Hier bitten wir Sie, sich direkt mit Ihrem Vertragspartner in Verbindung zu setzen – üblicherweise sollte Ihr Provider eine Hotline haben, an die Sie sich wenden können. 

Bei Störungen des Fernsehempfangs können Sie uns gerne per E-Mail an info@wohnbauwoerth.de Ihr Problem schildern, wir kümmern uns um Klärung – bitte vergessen Sie hier Ihre Kontaktdaten nicht, damit wir Sie zurückrufen können. 

Der Aufzug steht?

Bitte melden Sie sich während unserer Geschäftszeiten an Ihren zuständigen Hausmeister. Außerhalb der Geschäftszeiten erreichen Sie unseren Notdienst unter 07271/9226-44.

Ich habe einen Schaden in meiner Wohnung, was muss ich tun?

Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Hausmeister. Dieser wird den Schaden begutachten, wenn möglich sofort beheben oder den jeweiligen Handwerker beauftragen. 

 

Betriebskostenabrechnungen

Wann erhalte ich meine BK-Abrechnung?

Die Betriebskostenabrechnung für das volle Jahr, 01.01. - 31.12., wird Ihnen bis zum Ende des darauffolgenden Jahres zugestellt. Normalerweise versenden wir die Abrechnungen im Herbst.

Wo finde ich Tipps zur Energieeinsparung?

Informationen über Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung, Endnutzer-Vergleichsprofile und objektive technische Spezifikationen für energiebetriebene Geräte finden Sie auf der Website der Informationskampagne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz "80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel" im Bereich "Alltag".

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